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Dem ein oder anderen meiner treuen Leserschaft wird es vielleicht schon aufgefallen sein: Ich habe seit kurzem Werbung auf meiner Seite geschaltet. Das Warum? lässt sich einfach beantworten mit weil ich damit gerne einen Teil meiner Unkosten wieder reinbekommen möchte. Die Frage nach dem Werbeanbieter sollte sich bereits erledigt haben. Google AdSense ist extrem einfach einzurichten und zu verwalten, außerdem sind die Text-Banner sehr gut auf das eigene Design anzupassen und schon eher als dezent zu bezeichnen. Ich denke einfach mal, dass die Werbung niemanden großartig stört, dafür mir ein wenig hilft. (Sollte das doch so sein, würde ich mich über eine Begründung in den Kommentaren freuen, sei es auch nur, dass man Werbung aus Prinzip ablehnt)
Etwas spannender wird es bei der Frage, inwieweit man sich nun mit dem Finanzamt und dem Ordnungsamt dazu auseinandersetzen muss, Stichwort: Gewerbeschein.
An dieser Stelle möchte ich nun meine Erfahrungen damit weitergeben, und damit, denke ich, auch dem ein oder anderen helfen. (Ich bin mir sogar ziemlich sicher).
Da ich kein Rechtsanwalt, Finanzbeamter, oder sonst irgendwas in dieser Richtung bin, gibt es natürlich keine Gewähr, Garantie, Recht auf Richtigkeit oder was euch sonst noch so einfällt. Ich schildere lediglich meine Erfahrungen!
Ich hatte irgendwo im Hinterkopf noch das Wort Gewerbeschein in Verbindung mit Werbung im Blog. Kurz gegoogelt und den Text von damals gefunden: Drüben bei basicthinking.de ging es vor einiger Zeit um das Thema Blogs und AdSense: Gewerbeanmeldung erforderlich? Dort, und in den von ihm verlinkten Artikel, geht es um die Tatsache, dass man einen Gewerbeschein braucht, wenn man auf seinem Blog Werbung anzeigt. Allerdings wird dann im nachfolgenden Artikel AdSense und Gewerbeschein II über Möglichkeiten nachgedacht, wie man eben jenen Gewerbeschein nicht braucht. (Und ja, man will ihn nicht haben!)
Was also tun? Es wird dort von Liebhaberei gesprochen, dass man es nur als Hobby macht. Ein Versuch ist es wert. Ich habe also bei meinem Finanzamt angerufen und dort nachgefragt, wie die das denn sehen. Ich erklärte ihm mein Anliegen, mit dem Hinweis, dass ich nicht vorhabe einen großen Gewinn zu erwirtschaften, sondern dass die Einnahmen im vermutlich einstelligen Euro-bereich liegen werden und lediglich dazu dienen sollen, einen Teil meiner Ausgaben zum Betrieb dieses Hobbys zu decken. Er meinte, dass es bei so geringen Summen kein Problem geben wird, zumal ich eh noch nicht lohnsteuerpflichtig bin, da in der Ausbildung. Ich solle nun das ganze Anliegen noch einmal schriftlich an das Finanzamt schicken, damit es dort für die Unterlagen aufbewahrt werden kann. Sollte ich in Zukunft doch größere Gewinne erwirtschaften, sollte ich mich dann gegebenenfalls noch einmal melden und man würde weitersehen. Ich schrieb also besagten Brief.
Das war der Teil mit dem Finanzamt, gut gelaufen wie ich finde. Nun geht es noch um den Gewerbeschein. Dafür ist das lokale Ordnungsamt zuständig, also als nächstes dort angerufen. Nachdem ich drei mal weitergestellt wurde, weil niemand so genau verstanden hat was ich vor habe und wo mein Problem liegt, hatte ich eine Frau am Apparat, die anscheinend zuständig dafür war, oder zumindest dafür zuständig erklärt wurde. Ich schilderte ihr mein Vorhaben wie ich es schon beim Finanzamt getan hatte und fragte abschließend, ob man dafür einen Gewerbeschein braucht, oder ob es dort eine Ausnahmeregel aufgrund der geringen Summen gibt. Nach Rücksprache mit ihrem Teamleiter und einem Rückruf eine halbe Stunde später (großes Lob dafür!) teilte Sie mir mit, dass ich keinen Gewerbeschein bräuchte, da keine Gewinnerziehlungsabsicht vorliegt, sondern lediglich die Kosten für den laufenden Betrieb gedeckt werden sollen. Da ich aber im Falle eines Falles gerne diese Bestätigung schriftlich haben will, bat ich also um eben jene. Kein Problem, ich solle alles nochmal schriftlich einreichen und dann würde man mir das bestätigen.
Fünf Tage später kam dann tatsächlich die Bestätigung vom Ordnungsamt. Ich zitiere:
[...] da Sie schriftlich versichert haben, dass sie die gewerbliche Tätigkeit nicht mit einer Gewinnerziehlungsabsicht ausüben, sehe ich von der Verpflichtung zur Anmeldung des Gewerbebetriebes gemäß §14 der Gewerbeordnung ab.
Sobald Sie die Tätigkeit mit dem Hintergrund einer Gewinnerzielungsabsicht ausüben, veranlassen Sie bitte die Gewerbeanmeldung. [...]
Mit Unterschrift und Stempel vom Amt. Somit darf ich nun also ruhigen Gewissens die Werbung auf meinem Blog schalten und muss mir keine Sorgen machen um etwaige Anrufe, Forderungen, Rückzahlungen oder ähnliches vom Finanz- bzw. Ordnungsamt.
Daher nochmal der dringende Aufruf an alle diejenigen, die Werbung schalten und keinen Gewerbeschein bzw. eine Freistellung davon besitzen: Holt euch den Schein (wenn ihr viel Geld damit verdient) oder ansonsten fragt bei eurem Ordnungsamt nach einer Freistellung. Man kann sich dadurch eine Menge Ärger ersparen. Allerdings befürchte ich, dass es von Amt zu Amt unterschiedlich sein wird, also einfach mal anrufen und lieb nachfragen.
8 Kommentare zum Artikel
Florian
1.2.2010 um 10:30Hi,
zum Thema Werbung: ich finde werbefreie Blogs einfach schöner, aber gegen eine dezente Werbung, wie du sie hast, ist natürlich nicht viel einzuwenden.
Vielleicht kannst du in ein paar Monaten darüber berichten, ob sich das überhaupt lohnt.
Der Rest des Artikels ist sehr interessant!
Jan
1.2.2010 um 11:33@Florian: Danke für’s Lob und den Kommentar!
Ich stehe Werbung selber auch sehr kritisch gegenüber, was allerdings meistens daran liegt, das sie einfach viel zu aufdringlich und nervig ist. Das wollte ich vermeiden, was ja anscheinend geklappt hat
Ich werde definitiv nach ein paar Monaten mal davon berichten. Ob es sich lohnt und über AdSense allgemein.
Luca
2.2.2010 um 03:50Danke für den erhellenden Beitrag!
Ich wollte demnächst auch Werbung bei cw/de schalten, allerdings warte ich doch noch bis zu meiner Gewerbeanmeldung.
Immobilien Mönchengladbach
8.2.2010 um 15:35Ich finde die Werbung in ihrem Blog wirklich recht unauffällig und somit auch nicht störend oder irritierend. Zumal ich es gut nachvollziehen kann, dies zum Zwecke der Kostendeckung zu tun….
Bezüglich Fragen zu einem Gewerbeschein kann ich auf die Seiten der IHK verweisen, die zu diesen Themen umfangreiches Material zur Verfügung stellen, welches die Vorraussetzungen eines Gewerbescheines (bzw. die Fragen, wann man diesen erwerben muss) gut verständlich darlegen.
hugo
12.2.2010 um 19:14steuern zahlen ja
gewerbeschein nein
das ist mein wissensstand.
aber wer weiß jetzt wirklich bescheid?
Jan
12.2.2010 um 19:17@hugo Steuren muss ich keine zahlen, ebenso keinen Gewerbeschein besitzen, habe ich dich oben auch so geschrieben? *verwirrt*
Einfachwissen
14.2.2010 um 16:51Selbstverständlich ist Werbung jeglicher Art in einm Blog oder anderen Seiten völlig legitim. Hey, man stellt Leuten kostenlos nützliche Informationen zur Verfügung, die Sie sonst vielleich teuer mit einem Buch o.ä. bezahlen müssten. Will sich da noch jemand beschweren dass die Werbung stört?
Einziges No Go sind die total aufdringlichen Pop Ups o.ä., Ads sind völlig ok.
@hugo Steuern zahlen ja, gewerbeschein nein ??
Wie soll das bitte gehen, wenn ich ein Gewerbe anmelde muss ich selbstverständlich auch Steuern bezahlen. Oder andes, wie soll ich Steuern ohne Gewerbe bezahlen?
Gisela D.
30.4.2010 um 12:26Solange Werbung im Blog nicht zu aufdringlich ist, kann man damit schon leben, finde ich.
Ich glaube, das man nicht unbedingt einen Gewerbeschein dafür braucht und bis 1700 Euro muss man auch keine Steuern zahlen, meine ich. Aber ich bin mir da auch nicht ganz so sicher.
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